Baugutachter dokumentiert Betoninstandsetzungen und Betonsanierungen.
Energetische Sanierung durch Innendämmung:
In zahlreichen Gebäuden ist eine Außendämmung konstruktiv nicht möglich oder baurechtlich nicht erlaubt. Hier kann man nur von innen dämmen und muss zahlreiche bauphysikalische Aspekte bedenken und die Dampfbremse richtig einbauen, um Folgeschäden zu vermeiden.
Der richtige Umgang mit bauaufsichtlichen Regelungen für Bauprodukte: Was muss man hier beachten?
A. Die Landesbauordnung und die Musterbauordnung
B. Die eingeführten technischen Baubestimmungen, ETA für Verbundabdichtungen, das Bauwerksabdichtungssystem.
C. Geregelte und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten.
Betoninstandsetzung und Betonsanierung: Die Instandhaltungsrichtlinien sind zu beachten. DAfStb- Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen.
Teil 1: Allgemeine Regelungen und Planungsgrundsätze
Teil 2: Bauprodukte und Anwendung
Teil 3: Anforderungen an die Betriebe und die Überwachung der Ausführung
Teil 4: Prüfverfahren
Europanorm: DIN EN 1504: Teil 1: Definitionen. Teil 2: Oberflächenschutzsysteme für Beton. Teil 3: Statisch und nicht statisch relevante Instandsetzung. Teil 4: Kleber für Bauzwecke.
Teil 5: Injektionen von Betonbauteilen. Teil 6: Verankerung von Bewehrungsstäben. Teil 7: Korrosionsschutz der Bewehrung. Teil 8: Qualitätsüberwachung und Beurteilung der Konformität. Teil 9: Allgemeine Prinzipien für die Anwendung von Produkten und Systemen. Teil 10: Anwendung von Produkten und Systemen auf der Baustelle, Qualitätsüberwachung der Ausführung.
Beton instand setzen. Vor Arbeitsbeginn einer Betoninstandsetzung muss man eine detaillierte Bestandsaufnahme der Baustelle machen. Auch der Bereich vom Materiallager und den Baustellencontainern muss genau erfasst werden. Schäden und Mängel muss man genau dokumentieren und vor Beginn der Maßnahmen an den Planer oder Bauherren übergeben. Vor Beginn der Arbeiten muss auch eine Gefahrenanalyse erstellt und vom SiGeKo geprüft werden. Alle Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden. Die Arbeiter müssen vor Baubeginn auf mögliche Gefahren eingewiesen werden und die persönliche Schutzausrüstung vor Ort bei Ausführung von Arbeiten tragen.
Vor Ausführung von Arbeiten muss abgeklärt sein, ob es Personen gibt, die in der Vergangenheit allergisch gegen bestimmte Baustoffe und Baumaterialien reagiert haben. Diese dürfen dann für diese Arbeiten nicht herangezogen werden. Die gelieferten Materialien müssen genau nach Mengen und Chargennummern erfasst werden.
Die ausgeführten Arbeiten werden täglich in einem Tagesbericht eingetragen, ebenso die Wetterdaten sowie die anwesenden Personen und Firmen sowie deren Zeitaufwand. Die Arbeiten werden dokumentiert und aufgemessen. Es erfolgen die Qualitätsprüfungen, wie Haftzugprüfungen, Messen der Rautiefe, Erstellung von Druckwürfeln beim Betonieren. Die Datenblätter, Produktbeschreibungen und Sicherheitsdatenblätter sind sammeln und nach Fertigstellung der Arbeiten dem Auftraggeber zu übergeben. Vor Ausführung von Arbeiten sind die Materialien zu prüfen. Verfalldatum, Chargennummern, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit und Oberflächentemperatur müssen passen und dürfen den Taupunkt nicht unterschreiten. Die Messungen sind zu protokollieren. Die Oberflächen müssen gereinigt und trocken sein. Die Arbeitsabschnitte muss man sich größenmäßig einteilen. Das einzubauende Material kann schnell reagieren. Die Flächen sollten daher nicht zu groß sein.